Facebook-Pixel

Facebook-Pixel datenschutzkonform verwenden

Facebook-Pixel datenschutzkonform verwenden

Bei der Nutzung des Facebook-Pixel müssen Sie die geltenden Regelungen zum Datenschutz beachten.

Online-Marketing mit dem Facebook-Pixel

Das Facebook-Pixel ist ein Tool, mit dem Sie die Wirksamkeit Ihrer Anzeigen nachverfolgen können. Dies kann Ihnen dabei helfen, die Funktionsweise der Werbung zu verstehen und sie besser auf die entsprechenden Zielgruppen (Custom Audiences) zuzuschneiden.

Wenn Sie zum Beispiel mithilfe des Facebook-Pixels feststellen, dass eine bestimmte Zielgruppe besonders auf Ihr Angebot anspricht, können Sie gezielt Anzeigen für diese Menschen auf Facebook schalten. Konkret können Sie mit dem Facebook-Pixel verfolgen, welche Handlungen aus den Anzeigen resultieren, etwa ob anschließend ein Kauf oder eine Registrierung abgeschlossen wird.

Grundsätzlich ist einiges zu beachten in puncto Datenschutz bei Facebook. Bei der Nutzung des Facebook-Pixels gibt es jedoch zusätzliche Besonderheiten, da die Nutzer sich hierbei nicht auf Facebook aufhalten, sondern auf einer externen Website. Dies hat zur Folge, dass ihre Daten hier erhoben werden, ohne dass sie darauf über ihre eigenen Facebook-Einstellungen Einfluss nehmen können.

Datenschutz bei der Nutzung des Facebook-Pixels

Hier ist der Website-Betreiber in der Verantwortung. Wenn Sie also zur Verbesserung Ihrer Anzeigen ein Facebook-Pixel auf Ihrer Seite einbinden möchten, sollten Sie sich auch mit den datenschutzrechtlichen Fragen befassen.

So müssen Seitenbetreiber ihre Nutzer auf die Datenerhebung durch das Facebook-Pixel hinweisen. Hierzu gehört nicht nur die Angabe des Betreibers (also Facebook) und das genaue Verfahren, sondern auch der Arten der erhobenen Daten sowie des Zwecks der Datenverarbeitung.

Darüber hinaus muss mindestens eine funktionierende Opt-Out-Funktion bestehen. Dies bedeutet, dass der Besucher der Website die Möglichkeit haben muss, der Datenverarbeitung durch das Facebook-Pixel zu widersprechen. Sollte er sich für dieses Opt-Out entscheiden, so darf kein Datenverkehr mehr durch das implementierte Pixel erfolgen.

Allgemeine Verweise reichen nicht aus

Nicht ausreichend ist es, lediglich auf die Facebook-Einstellungen zu verweisen. Denn erstens ist dies nur sinnvoll bei Mitgliedern dieses sozialen Netzwerks und zweitens beziehen sich die dortigen Regulierungsmöglichkeiten nur auf die Anzeige von personalisierter Werbung innerhalb von Facebook, nicht aber auf eine Datenverarbeitung, wie sie durch das Facebook-Pixel geschieht.

Es reicht ebenfalls nicht aus, auf eine allgemeine Opt-Out-Seite zu verweisen. Das Setzen eines Opt-Out-Cookies über einen solchen Drittanbieter kann nicht dafür garantieren, dass der Datenverkehr durch das Tool komplett eingestellt wird. Zudem kann es sein, dass diese Drittanbieter selbst Tracking-Funktionen verwenden, sodass die Situation des Nutzers hier aus datenschutzrechtlicher Sicht unnötig verschlechtert wird.

Erweiterter Abgleich beim Facebook-Pixel

Beim Facebook-Pixel ist es möglich, eine sehr zielgenaue Analyse der Anzeigen zu erreichen. Der Schlüssel hierzu ist der sogenannte erweiterte Abgleich. Hierbei werden die vom Pixel erfassten Informationen zusätzlich mit Kundendaten wie Namen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern angereichert und dann mit bestehenden Facebook-Profilen abgeglichen.

Dies soll einen noch genauere Analyse der Custom Audiences und somit letztlich eine noch bessere Justierung der Werbung ermöglichen. Gleichzeitig sind hier aber personenbezogene Daten der Kunden direkt involviert.

Sollte diese Funktion aktiviert werden, ist daher in jedem Fall eine vorherige Einwilligung der Nutzer notwendig. Es muss also zwingend ein Opt-In erfolgen, ein Opt-Out reicht in diesem Fall nicht! Nur wenn eine ordnungsgemäße Einwilligungserklärung vorliegt, ist die Nutzung des Facebook-Pixels mit dem erweiterten Abgleich datenschutzrechtlich zulässig.

Ein Text des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V.
Danke dafür.

 

Wie löst Ihr dieses Problem mit dem Facebook-Pixel?

??? Schreibt uns einen Kommentar, damit wir in der Gemeinschaft besser damit umgehen können.