BIG-Digital
Big Digital – 50 % Förderung für die digitale Entwicklung Ihres Unternehmens.
Mit dem BIG Digital werden KMU bei der Finanzierung von Maßnahmen unterstützt, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren, dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln (Modul Beratung)und diese im eigenen Unternehmen zu implementieren (Modul Implementierung). Die Unterstützung umfasst ebenfalls die im Zusammenhang mit der Implementierung notwendig werdende Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter (Modul Schulung).
Gefördert werden höchstens 50.000 Euro für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen mit einer maximalen Projektlaufzeit von sechs Monaten.
Nicht gefördert werden grundsätzlich Ausgaben für Berater mit gesellschaftsrechtlicher Beteiligung am antragstellenden Unternehmen
Gefördert werden Aufwendungen des Unternehmens zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen einschließlich der hierfür erforderlichen Hard- und Software, die im Ergebnis zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen (insbesondere Reduzierung von Medienbrüchen, höherer Grad an Kundenorientierung, höherer Grad an Flexibilisierung, Einbezug von Zulieferern beziehungsweise Kunden in die digitale Wertschöpfungskette, Beschleunigung der Prozesse, Ergänzung Produktportfolio, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Online-Marketing und -Vertrieb, IT-Sicherheit).
Bezuschusst werden Projektausgaben für eigenes Personal, Lieferungen und Leistungen Dritter, Ausgaben für Instrumente, technische Ausrüstungen (einschließlich Installationsleistungen), immaterielle Wirtschaftsgüter sowie projektbezogene Personalnebenkosten und indirekte Ausgaben in Form einer Pauschale von 45 % der nachgewiesenen Personalausgaben. Höchstens jedoch 500.000 Euro Zuschuss bei einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten.
Nicht gefördert werden turnusmäßige Erneuerungen von Standardsoft und -hardware. Ausgaben für Berater mitgesellschaftsrechtlicher Beteiligung am antragstellenden Unternehmen werden grundsätzlich nicht gefördert.
Bei Förderung des Moduls Beratung ist die Förderung des Moduls Implementierung grundsätzlich erst nach Abschluss der geförderten Beratungsleistung möglich.
Gefördert werden maximal 50.000 Euro für externe Schulungsdienstleistungen zur Schulung der eigenen Mitarbeiter mit einer maximalen Durchführungszeit von sechs Monaten. Eine Förderung kann im Rahmen der Implementierung prozessbegleitend oder nach Abschluss dieser erfolgen. Für prozessbegleitende Schulungen ist eine maximale Dauer von 36 Monaten vorgesehen.
Vor Antragsstellung bereits begonnene Projekte sind nicht förderfähig. Die Ergebnisse sollen der brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens zugutekommen.
Fragen und Antworten zum Förderprogramm
Das MWE-Förderprogramm BIG unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgendenGruppen gehören:
- auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU, inklusive Handwerk gemäß dergeltenden EU-Definition und
- KMU mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg
Vereine und gemeinnützige Einrichtungen sind von der Förderung in der BIG -Richtlinie ausgeschlossen.
Das MWE-Förderprogramm BIG unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
- Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen
Die Zuwendung wird zweckgebunden als nicht rückzahlbarer Zuschuss für:
- den BIG-Digital im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal jeweils50.000,00 EUR für das Modul Beratung und Schulung und maximal500.000,00 EUR für das Modul Implementierung bei einer Laufzeit vonmaximal 6 Monaten für das Modul Beratung und Schulung und maximal 36Monaten für das Modul Implementierung,
gewährt.
Sie können den Brandenburgischen Innovationsgutschein nach einem bestätigten Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bei der ILB beantragen. Gern begleiten wir Sie beim Beratungsgespräch und führen Sie durch den Prozess der Beantragung.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg, Bund
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